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Ganz aktuell und wichtig für alle Verkehrsteilnehmer!

Am 1. September 2009 ist die umfangreich überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO), veröffentlicht am 13.August 2009 im Bundesgesetzblatt (bgbl), in Kraft getreten. Es liegt nun ein Reformwerk vor, an dem seit Jahren gearbeitet wurde. Es soll ein Abbau des Schilderwaldes und die Verantwortung der Verkehrsteilnehmer gefördert werden. Insbesondere werden auch die Vorschriften für den Radverkehr gestrafft und vereinfacht. Die tiefgreifende Umstellung innerhalb der einzelnen Vorschriften macht eine intensive Befassung mit diesem Gesetz notwendig.

Mit dem nachstehenden Link können Sie das Bundesgesetzblatt Nr. 52 vom 13.08.2009, Ziffer 4 vom 05.08.009 aufrufen und diese neue StVO komplett nachlesen sowie sich über die Änderungen der Verkehrszeichen informieren.

Bundesgesetzblatt online>>

sowie www.kba.de >>, das Kraftfahrtbundesamt mit dem neuesten Punktekatalog.

Nach wie vor gut zu wissen

Zusammen mit den im September 2009 in Kraft getretenen neuen Verkehrsregeln wurde vom Staat geregelt, was aufgrund von Freundlichkeit und Sicherheit notwendig erscheint:

Kreisverkehr
Will man in den Kreisverkehr einfahren, muss man Vorfahrt gewähren (aber nur, wenn Verkehrszeichen es regeln, sonst gilt "rechts vor links!"), blinken nur beim Ausfahren!

Handyverbot
Untersuchungen und Tests haben ergeben, was jedem eigentlich klar ist: Mit dem Handy telefonieren lenkt stark vom Verkehrs-geschehen ab! Deshalb gilt: Wer beim Auto fahren ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, handelt grob fahrlässig und riskiert damit nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern auch ein Bußgeld in Höhe von ca. 40,-€ und einen Punkt in Flensburg vom netten Herrn in der grünen Uniform.

Reißverschlussverfahren
Wie schön könnte der Verkehr fließen, wenn nicht ein jeder vor einer weit entfernten Fahrbahnverengung gleich die Spur wechseln würde! Deshalb gilt ab jetzt: Immer bis zum "Flaschenhals" vorfahren, blinken und die Spur wechseln (Schulterblick - toter Winkel!). Pflicht hierbei ist es natürlich, dass nachrückende Fahrzeuge hereingelassen werden.

Seitenstreifen
Da der Verkehr immer weiter zunimmt und somit auch unsere Autobahnen immer voller werden, wurden drei neue Verkehrszeichen eingeführt, die bei hohem Verkehrsaufkommen das Benutzen des Seitenstreifens erlauben:

- Seitenstreifen mitbenutzen

- Seitenstreifen räumen

- Seitenstreifen nicht benutzen















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